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Anhang B: Email von der Bundestagsabgeordneten Ulla Burchardt (SPD)
Sehr geehrter Herr Beel,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. September 2005 zum Thema Biometrie. Wie Sie zutreffend schreiben, habe ich mich
bereits mehrfach gegen die geplante Einführung biometrischer Merkmale in Pässen ausgesprochen.
Meine Kritik am Verfahren lässt sich in wenigen Sätzen zusammenfassen: Der Bundestag hätte nach geltendem Gesetz über die
Einführung beschließen müssen, wozu es aber nicht kam, weil eine Beschlussfassung auf europäischer Ebene mittels einer EU-
Verordnung herbeigeführt wurde.
Auf europäischer Ebene wiederum kam das so genannte „Anhörungsverfahren“ zur Anwendung, das Europäische Parlament hatte also
keine Möglichkeit, seine mannigfachen Änderungswünsche gegenüber dem allein maßgeblichen EU-Ministerrat durchzusetzen. Im
Übrigen wurde der Verordnungsentwurf nach Abschluss der Beratungen im federführenden Ausschuss des Europäischen Parlaments
vom Ministerrat noch gravierend abgeändert. Und schließlich: Die EU darf nur dann tätig werden, wenn sie eine ausdrückliche
Kompetenz dafür hat. Genau das aber ist beim biometriegestützten Reisepass zumindest umstritten.
Fazit: Faktisch blieben die Parlamente bei einem so bedeutsamen Thema wie dem ePass außen vor, beschlossen hat der EU-Ministerrat
auf einer fragwürdigen rechtlichen Grundlage und das trotz ungeklärter technischer, rechtlicher und finanzieller Fragen.
Gerne können Sie sich im Falle weiterer Fragen mit meinem Berliner Büro in Verbindung setzen. Im Übrigen würde ich mich freuen,
wenn Sie mir das genaue Thema und die Fragestellung Ihrer Arbeit in einer kurzen E-Mail noch etwas näher erläutern würden.
Ich wünsche Ihnen auf Ihrem weiteren Studienweg viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Ulla Burchardt
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