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3. Der ePass – eine allgemeine Betrachtung
3.1 Einleitung
Zur Erhöhung der Dokumentenbindung zwischen Passinhaber und Reisepass sowie der Fälschungssicherheit führen die
Mitgliedsstaaten der EU und ein paar weitere Länder einen elektronischen Reisepass ein. Dieser wird die biometrischen Merkmale
Gesicht und Finger des Passinhabers enthalten. Die erhöhte Fälschungssicherheit und Dokumentenbindung sollen unter anderem ein
wirksames Mittel gegen den Terrorismus, Organisierte Kriminalität und illegale Einwanderer darstellen. Dieses Kapitel gibt einen
Überblick über die Grundlagen des ePasses, dessen Ziele und Einsatz in der Praxis. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung. 
3.2 Grundlagen
Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union die Einführung eines neuen Reisepasses – verbindlich für alle
Mitgliedsstaaten der EU [EU 2004]. Kernpunkt der Verordnung ist die Pflicht zur elektronischen Speicherung biometrischer Daten in
den Reisepässen – konkret die Daten des Gesichts und der Fingerabdrücke. Dabei sollte sich an die Empfehlungen der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO
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) gehalten werden. Deutschland ist in der ICAO durch das Innenministerium vertreten, mit
technischer Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA)
[BMI 2005d]. 
Während die ICAO empfiehlt, nur das Gesichtsbild verbindlich zu speichern und weitere biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke
oder Iris optional [ICAO 2004e S.15], sieht die EU Verordnung vor, dass alle Mitgliedsstaaten ab Mitte 2006 das Gesichtsbild
speichern und ab Anfang 2008 zusätzlich Fingerabdrücke [EU 2004]. Das Bundesministerium des Innern begründet die Entscheidung
der EU wie folgt
„Die Festlegung der EU auf zwei biometrische Merkmale war erforderlich, um Flexibilität bei der Kontrolle zu ermöglichen. An Stellen, an denen die
Gesichtserkennung nicht praktikabel ist (z.B. bei schlechten Beleuchtungsverhältnissen oder bei Massenandrang), soll eine Verifikation durch
Fingerabdrücke möglich sein“
[BMI 2005e].
Neben den Mitgliedern der EU werden auch Japan, die USA, Australien, Russland und die Schweiz Pässe entsprechend der ICAO
Empfehlung ausstellen [BMI 2005c].
Deutschland wird den ePass früher einführen, als es die Verordnung der EU vorsieht. Am 8. Juli 2005 billigte der Bundesrat als letzte
Instanz die Entscheidung der Bundesregierung, bereits ab dem 1. November 2005 ausschließlich biometriegestützte Reisepässe
auszugeben [BR 2005]. Auf diesen wird in erster Stufe das Gesichtsbild des Passinhabers in elektronischer Form gespeichert. Dieses
Bild soll identisch mit dem auf dem Datenblatt gedruckten Foto sein [ICAO 2004d S.33]. Digitale Fingerabdrücke werden dann ab
März 2007 in die Reisepässe aufgenommen [BMI 2005c]. Es ist nicht vorgesehen, die Fingerabdrücke auch in den Papierteil des
ePasses zu drucken
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. Alte Reisepässe ohne biometrische Merkmale und ePässe lediglich mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild
behalten ihre zehnjährige Gültigkeit, auch wenn neue Pässe ab 2007 nur noch mit Gesichtsbild und Fingerabdruck ausgegeben werden
[EU 2004, Artikel 6]. Die notwendigen Änderungen der Gesetze zur Aufnahme biometrischer Merkmale in den Reisepass erfolgten
bereits im Jahr 2002 im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes [BMI 2002b]. Eine flächendeckende Ausstattung der
Grenzposten mit entsprechenden Lesegeräten soll Anfang 2006 beginnen und bis 2008 abgeschlossen sein [BSI 2005a].
Laut EU-Beschluss [EU 2004] darf jedes Land die Reisepässe nur von einer Stelle produzieren lassen. Diese Stelle ist in Deutschland
die Bundesdruckerei GmbH. Die Philips AG und Infineon Technologies AG liefern dabei die RF-Chips, auf denen die biometrischen
Daten gespeichert werden [BMI 2005c]. Das BSI und das BKA unterstützten die Bundesdruckerei bei der Entwicklung der
Sicherheitsstandards [BMI 2005d]. Die Flexsecure AG stellt die Software für den Betrieb der Country Signing Certification Authority
(CSCA) zur Verfügung. Wer die Lesegeräte für die Passkontrolle produziert, ist uns nicht bekannt (vgl. Kapitel 5.4.7).
                                                
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5
Laut telefonischer Auskunft des BSI
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