2. Der aktuelle Deutsche Reisepass
2.1 Einleitung
In diesem Buch ist die Frage nach der Sicherheit des aktuellen deutschen Reisepasses und der daraus resultierenden Notwendigkeit für
ein neues System von Belang. Die Fragen der Datensicherheit wichtig für den Staat und des Datenschutzes wichtig für den
Passinhaber sollen in diesem Kapitel erörtert werden. Nach einer kurzen Einleitung mit allgemeinen Informationen zu dem aktuellen
Reisepass wird die Datensicherheit des Reisepasses betrachtet. Dann folgt eine Analyse des Datenschutzes und in der darauf folgenden
Zusammenfassung eine erste Einschätzung der Sicherheit des aktuellen Reisepasses und der Notwendigkeit eines neuen Reisepasses.
2.2 Grundlegende Informationen
Mehr als 65 Millionen Exemplare des roten deutschen Reisepasses produzierte die Bundesdruckerei³ seit seiner Einführung 1988 [BMI
2005a]. Das auch als Europapass bezeichnete Dokument besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wenn das Alter des Antragstellenden 26
Jahre unterschreitet, ist die Gültigkeit auf 5 Jahre beschränkt [AA 2005a].
Personenbezogene Informationen über den Passinhaber werden derzeit sowohl in maschinenlesbarer (OCR) als auch von Menschen
lesbarer Schrift auf dem Reisepass festgehalten. Der so genannte vorläufige Reisepass, mit einjähriger Gültigkeit, war bisher nicht
maschinenlesbar, wird dies aber ab dem 1. Januar 2006 sein [AA 2005b]. Allerdings werden nicht gleich alle Behörden in der Lage
sein, diese Dokumente auszustellen [AA 2005a].
Neben Unterschrift und Lichtbild werden die folgenden Informationen zur Identifizierung des Passinhabers gespeichert [PaßG 1986,
§4]:
Familienname und ggf. Geburtsname
Vornamen
Doktorgrad
Ordensname/Künstlername
Tag und Ort der Geburt
Geschlecht
Größe
Farbe der Augen
Wohnort
Staatsangehörigkeit
2.3 Datensicherheit
Für den Staat spielt die Datensicherheit des Reisepasses eine wichtige Rolle. Die Daten des Reisepasses bzw. der Reisepass selbst
sollen möglichst nicht oder nur unter hohem Aufwand gefälscht werden können. Nur so kann die Gefahr eines Passmissbrauchs,
beispielsweise zur Einreise unter falscher Identität, gesenkt werden. Seit November 2001 beinhaltet der Reisepass acht zusätzliche und
komplett neu entwickelte Sicherheitsmerkmale, welche durch die Bundesdruckerei und das Deutsche Kriminalamt erarbeitet wurden
[BMI 2002a] & [BDR 2005b].
Die neuen Merkmale sind:
1.
Holographisches Portrait
2.
3D-Bundesadler
3.
Kinematische Bewegungsstrukturen
4.
Makroschrift und Mikroschrift
3
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