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Von verschiedenen Seiten gibt es starke Kritik an der Einführung des ePasses. Dabei wird unter anderem die Art der
Entscheidungsfindung sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene kritisiert. Kapitel 5.6.3 setzt sich mit dieser Kritik
auseinander.
3.3 Ziele des ePasses 
Durch das Speichern biometrischer Merkmale im Reisepass soll die Dokumentenbindung zwischen einer Person und ihrem Reisepass
verstärkt werden [BSI 2005c]. Es kann somit mit höherer Wahrscheinlichkeit gesagt werden, ob eine Person wirklich die Person ist,
welche in dem Reisepass ausgewiesen wird. In Kombination mit digitalen Signaturen wird zudem die Fälschungssicherheit der Pässe
erhöht [BSI 2005c]. Durch höhere Dokumentenbindung und Fälschungssicherheit wird es schwerer, sich eine falsche Identität zu
verschaffen und damit beispielsweise unberechtigt nach Deutschland einzureisen. So soll der ePass ein wirksames Mittel gegen den
Terrorismus, das Organisierte Verbrechen und illegale Einwanderer darstellen [BMI 2002b]. Da der ePass europaweit eingeführt wird,
verstärkt sich der Zugewinn an Sicherheit nochmals, da bisher überwiegend Pässe aus dem europäischen Ausland gefälscht wurden
[BMI 2005b]. Für „vertrauenswürdige Personen“ ergibt sich zudem ein Zeitgewinn bei der Grenzkontrolle [BMI 2005b].
Der derzeitige Bundesinnenminister Otto Schily erwähnt in [BMI 2005c] eine Stärkung der deutschen Wirtschaft und die Möglichkeit
zu zeigen, „dass Deutschland das Know-how und die Innovationskraft hat, um im jungen Sektor Biometrie Standards zu setzen.“. Eine
Studie der Europäischen Kommission führt weiterhin auf, dass ein erfolgreiches Nutzen der Biometrie im ePass dazu führt, dass
Ängste in der Bevölkerung gegenüber der Biometrie abgebaut werden [EU 2005]. Damit würde sich die Biometrie schneller in anderen
Bereichen des Lebens durchsetzen. Es scheint plausibel, dass gleiches für den Einsatz von RFID gilt, welches als Speichermedium und
zur Datenübertragung in den ePässen dienen wird. Umgekehrt liegt der Schluss nahe, dass größere Probleme bei der Einführung des
ePasses dazu führten, dass Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der Biometrie und RFID verstärkt würden und ein
Schaden für die Wirtschaft entstünde. Eine Betrachtung, inwieweit eine hohe Verbreitung von Biometrie oder RFID in anderen
Bereichen als elektronischen Ausweisdokumenten überhaupt wünschenswert ist, ist nicht Gegenstand dieses Buches. 
Ob die Ziele, die laut Otto Schily im „ureigenen deutschen Interesse“ [BMI 2005b] liegen, tatsächlich mit der Einführung des ePasses
erwartungsgemäß erreicht werden, wird von manchen Kritikern bezweifelt (siehe auch Kapitel 5).
3.4 Der ePass in der Praxis
Der deutsche ePass wird sämtliche Sicherheitsmerkmale des alten Reisepasses behalten
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. Zusätzlich wird er einen Radio Frequency
Chip (RF-Chip) enthalten [BSI 2005a]. Dieser dient als Speichermedium und zur Datenübertragung für das Gesichtsbild und zwei
Fingerabdrücke des Passinhabers. Zudem werden die bisherigen Daten des Reisepasses wie Wohnort und Geburtsdatum auf dem Chip
gespeichert [BSI 2005b]. RF-Chips sind von der Funktionsweise mit den Chips auf Geldkarten oder Telefonkarten vergleichbar, lassen
sich aber kontaktlos auslesen. Welche Daten im Detail auf dem Chip gespeichert sind, lässt sich durch den jeweiligen Passinhaber –
entsprechend der EU Verordnung [EU 2004] – jederzeit in der Meldestelle mit dort aufgestellten Lesegeräten überprüfen.
Für den Bürger wird sich auf den ersten Blick mit der Einführung des ePasses zum 1. November 2005 nicht viel ändern. Der Ablauf
der Beantragung eines Reisepasses bei der zuständigen Passstelle ist quasi identisch zu dem bisherigen Ablauf. Lediglich das Passfoto
muss zukünftig frontal aufgenommen sein anstatt wie bisher im Halbprofil. Diese Änderung basiert auf den Vorgaben der ICAO
[ICAO 2004c] und der Tatsache, dass die automatisierte Gesichtserkennung am besten mit frontal aufgenommenen Gesichtsbildern
funktioniert [BIOFACE 2003]. Eine Prüfung des Passbildes durch Mitarbeiter der Passbehörde auf ausreichend viele biometrische
Merkmale soll nicht stattfinden [HEISE 2005e]. Das Passfoto soll in der Standardgröße mit einer Auflösung von mindestens 600dpi
eingereicht werden. 
Wie auch der bisherige Reisepass wird der ePass eine Gültigkeit von 10 Jahren aufweisen [BSI 2005a]. Die Kosten werden bei 59 Euro
für den Antragssteller liegen bzw. bei 37,50 Euro für einen 5 Jahre gültigen Pass, den Personen unter 26 Jahren erhalten. Vorläufige
Reisepässe mit einer Gültigkeit von weniger als 12 Monaten müssen laut EU Verordnung [EU 2004] nicht zwangsläufig mit RF-Chip
und biometrischen Daten ausgestattet werden. Gleiches gilt für Personalausweise. Deutschland wird zu Anfang 2007 aber auch
Personalausweise mit biometrischen Daten ausstellen [BUND 2005].
                                                
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Laut telefonischer Auskunft von Michael Dickopf, Pressesprecher des BSI
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