4.3 Biometrie
4.3.1 Einleitung
Der Hauptgrund für die Einführung des ePasses liegt
neben der Erhöhung der Fälschungssicherheit
in der Möglichkeit, anhand der im
Pass gespeicherten biometrischen Merkmale besser beurteilen zu können, ob die sich ausweisende Person tatsächlich der rechtmäßige
Passinhaber ist [BSI 2005c]. In diesem Abschnitt werden biometrische Verfahren vorgestellt und deren Vor- und Nachteile für die
Verwendung im ePass erläutert.
Der Begriff Biometrie leitet sich ab aus den griechischen Wörtern Bios (das Leben) und Métron (das Maß) [DUDEN 2005].
Unter biometrischen Merkmalen eines Menschen versteht man messbare und möglichst individuelle Körpermerkmale, die sich
idealerweise im Leben eines Menschen nur geringfügig verändern.
Neben den biometrischen Verfahren existieren zwei weitere Möglichkeiten zur Authentisierung von Personen. Zum einen kann man
sich über Wissen, beispielsweise ein Passwort, authentisieren, und zum anderem kann dies über einen speziellen Besitz, beispielsweise
einen Autoschlüssel, geschehen. In beiden Fällen erfolgt jedoch keine feste Personenbindung, was zu erleichtertem Missbrauch führen
kann und daher nicht zur Verifikation des rechtmäßigen Benutzers von Ausweisdokumenten geeignet ist [BSI2005a].
4.3.2 Biometrische Verfahren im Überblick
Nicht jedes Körpermerkmal eignet sich gleichermaßen für den Zweck der biometrischen Authentifizierung. Folgende Kriterien sollten
erfüllt sein [BROMBA 2005a+b]:
1.
Akzeptanz: Das Verfahren sollte von den Benutzern akzeptiert sein und den Menschen nicht in seiner Würde oder Gesundheit
verletzen.
2.
Beständigkeit: Das biometrische Merkmal sollte sich im Laufe der Zeit nicht über einen für den eingesetzten Zweck
spezifischen Toleranzbereich hinaus verändern.
3.
Disponibilität: Das Merkmal sollte bei allen Benutzern vorhanden sein
4.
Messbarkeit: Die Merkmale sollten mit vertretbarem technischen Aufwand erfassbar sein.
5.
Einzigartigkeit: Nicht jedes Merkmal ist einzigartig. Am besten geeignet sind Merkmale, die sich in der embryonalen Phase auf
der Basis von Zufallsprozessen (radotypisch) entwickelt haben. Ein Beispiel hierfür ist die individuelle Struktur der Iris oder
des Fingerabdrucks, welche auch bei eineiigen Zwillingen unterschiedlich ist. Weniger gut geeignet sind Merkmale die
verhaltensgesteuert und damit erlernbar oder genotypisch, also vererbbar sind. [BSI2005a]
Eine Übersicht über biometrische Merkmale, die den genannten Kriterien weitgehend entsprechen, sind in der folgenden Tabelle 4.3.2a
dargestellt.
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