5.5.10 Zusammenfassung
Das Gesichtsbild und weitere persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum werden durch die Basic Access Control geschützt. Die
Fingerabdrücke durch die erweiterte Extended Access Control. Die Basic Access Control erweist sich unter genauerer Betrachtung als
nicht so sicher, wie die Dokumente des BSI angeben [BMI 2005d] & [BSI 2005c]. Zwar mag der Schutz immer noch ausreichend sein,
die Frage aber bleibt offen, warum nicht ein wirksamerer Schutz, wie in Kapitel 5.5.9 vorgeschlagen, gewählt wurde. So hätte mit dem
Einbau einer Metallfolie vielen datenschutzrechtlichen Bedenken vorgebeugt werden können.
5.6 Weitere Aspekte
5.6.1 Einleitung
Neben datenschutzrechtlichen Bedenken und Zweifeln an der Zuverlässigkeit bemängeln Kritiker weitere Punkte am ePass, die im
Folgenden erörtert werden sollen.
5.6.2 Unklare Kosten und ungewisser Nutzen
Die Einführung des ePasses wurde vom Bundesrat als letzte Instanz beschlossen, ohne zu wissen, wie hoch die endgültigen Kosten sein
werden [BR 2005]. Zwar steht der Preis von 59 Euro für den Passinhaber schon fest, wie hoch aber die tatsächlichen Kosten, z. B. für
Schulungen von 35.000 Mitarbeitern, Anschaffung der Lesegeräte und Ausstattung der 6.500 Meldestellen sein werden, ist unklar
[BUND 2005] & [HEISE 2005c]. Das ,Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) aus dem Jahre 2003
und nicht direkt auf den ePass bezogen geht in einer Schätzung von einmaligen Mehrkosten zwischen 0,18 Mrd. und 0,61 Mrd. Euro
aus [TAB 2003, S. 142ff]. Jährliche Mehrkosten entstünden in Höhe von 0,06 Mrd. bis 0,33 Mrd. Euro. Hierbei handelt es sich um eine
sehr grobe Abschätzung mit vielen Unsicherheitsfaktoren [TAB 2003, S. 83].
Die London School of Economics & Political Science hat in [LSE 2005] die Effizienz von biometrischen Ausweisdokumenten
untersucht. Ergebnis der Studie ist, dass die Einführung der biometrischen Ausweise vermutlich wirksam gegen illegale Einwanderer
und Terroristen sein wird, diese Ziele aber auch mit weniger Aufwand erreicht werden können [LSE 2005 S.3]. Zudem wird die
mangelnde Zuverlässigkeit von Biometrischen Systemen kritisiert. Die Britische Regierung widerspricht dieser Studie jedoch
ausdrücklich in [UK 2005]. Zudem kann die Studie nicht direkt auf Deutschland übertragen werden. Sie beschäftigt sich mit der
Einführung von biometrischen Personalausweisen und nicht mit Reisepässen wobei die Ziele vergleichbar sind.
Da in Deutschland die Kosten unklar sind, ist folglich auch keine Kosten-Nutzen-Analyse möglich gewesen. Eine Abschätzung,
inwieweit der Nutzen die Kosten rechtfertigt oder inwieweit die verfolgten Ziele (vgl. Kapitel 3.3) auf anderem Wege, beispielsweise
durch eine Verstärkung der Grenzkontrollen, hätte erreicht werden können, liegt nicht vor. Ab 2007
werden neben dem Gesichtsbild
die Fingerabdrücke erfasst. Dann ist mit einer weiteren Preissteigerung zu rechnen (vgl. Kapitel 3.4).
5.6.3 Vorschnelle Einführung
Weitere Kritik trifft laut Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die vorschnelle Einführung des ePasses [BDS 2005]. So
seien die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Der Bundesrat moniert in
seiner Entscheidung zur Einführung des ePasses, dass die Länder in dem bisherigen Verfahren zur Einführung biometrischer
Merkmale erst sehr spät und nur unzureichend von der Bundesregierung einbezogen worden sind [BR 2005]. Auch
Bundestagsabgeordnete wie Ulla Burchardt (SPD) kritisieren die Entscheidung zur Einführung des ePasses, die auf einer
fragwürdigen rechtlichen Grundlage und [
] trotz ungeklärter technischer, rechtlicher und finanzieller Fragen getroffen worden sei
[Anhang B]. Schon auf europäischer Ebene sollen die Volksvertreter komplett überfahren worden sein [HEISE 2004]. Vertreter in
Brüssel sollen von Erpressung und einem hinterhältigem Spiel gesprochen haben, und eine britische Parlamentarierin meint, es sei
ein absoluter Skandal, dass dieser Angriff auf unsere Freiheitsrechte ohne jegliche parlamentarische Prüfung durchgeht [KREMPL
2005].
Kritisiert wird zudem, dass keine Studien oder Pilottests vor der Entscheidung zur Einführung des ePasses durchgeführt wurden, die
Rückschlüsse auf den zu erwartenden Nutzen und die entstehenden Risiken gegeben hätten [BUND 2005]. Des Weiteren wurde die
Einführung des ePasses zu einem Zeitpunkt beschlossen, als Studien des BSI die Leistung von Gesichtserkennungssystemen allenfalls
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