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Damit stellt sich die Frage, wie verhindert werden kann, dass andere Länder mit den biometrischen Daten der Einreisenden nicht so
umgehen, wie es vom ausstellenden Land gewünscht wird. Dass also beispielsweise die Fingerabdrücke deutscher Reisender bei der
Einreise in die USA nicht in zentralen Datenbanken gespeichert werden. Dieses Problem ist allerdings nicht nur auf den ePass bezogen,
schließlich könnten und wollen die USA auch ohne ePass jedem Einreisenden die Fingerabdrücke abnehmen und speichern [HEISE
2005c]. Durch den ePass wird der Aufwand des Auslesens aber stark verringert und eine Weiterverarbeitung der Daten auch für andere
Staaten attraktiver.
5.6.6 Zusammenfassung
Sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland fühlten sich Politiker und Parlament bzw. Bundesrat bei der
Entscheidungsfindung nicht genügend eingebunden. Die Einführung des ePasses wurde beschlossen, ohne die genauen Kosten zu
kennen. Pilottests oder Studien, die die Reife des ePasses bescheinigen oder einen realen Nutzen belegen, liegen nicht vor. Die
Informationspolitik der Bundesregierung und ihrer Stellen ist in manchen Punkten fragwürdig.
5.7 Zusammenfassung
Von den im Vorhergehenden dargestellten Vorbehalten gegenüber dem ePass erscheinen einige angebracht. 
So bleibt unklar, ob die RF-Chips tatsächlich 10 Jahre lang ihre Daten speichern werden. Die Tatsache, dass ein ePass mit defektem
Chip dauerhaft ein gültiges Reisedokument bleibt, wirft die Frage auf, ob die Bundesregierung selbst an der dauerhaften Haltbarkeit
des ePasses zweifelt. Würden defekte Speicherchips nur sehr selten vorkommen, spräche unserer Ansicht nach nichts gegen einen
kostenlosen Austausch, der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Bekanntwerden des Defektes stattfinden muss.
Die Falschrückweisungsraten bei Gesichts- und Fingerabdruckserkennung liegen derzeit im Bereich einiger Prozent. Das BSI
bezeichnet dies als ausreichend für eine Unterstützung bei der Personenkontrolle. Gleichzeitig merkt es aber an, dass weitere
Untersuchungen für einen Praxisbetrieb notwendig sind. Die Überwindungssicherheit der Biometrischen Systeme kann als
unzureichend betrachtet werden, wobei unklar bleibt inwiefern bei Grenzkontrollen von den Grenzbeamten auf Manipulationsversuche
geachtet wird. 
Die Basic Access Control stellt sich als nicht so sicher wie angegeben heraus. Der Schutz wird vermutlich ausreichen. Trotzdem stellt
sich die Frage, warum auf den Einsatz einer metallischen Schutzfolie verzichtet wird. Dies hätte viele datenschutzrechtliche Bedenken
ausgeräumt und zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung geführt.
Die Art der Einführung und deren Geschwindigkeit wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene stark kritisiert. Es
scheint unverständlich, warum sich nicht ausreichend Zeit genommen wurde, Ängste und Vorbehalte der Kritiker zu diskutieren.
Zudem fehlen Studien und Pilottest, die die Wirksamkeit des ePasses und dessen ausreichende Funktionsfähigkeit nahe legen.
Mit einem echten „Hi-Tech-Desaster in der Tradition der Autobahn- Maut“, wie es der Chaos Computer Club befürchtet, ist allerdings
keinesfalls zu rechnen [CCC 2005b]. Denn auch wenn ab 1. November 2005 ausschließlich ePässe ausgestellt werden, so beginnt die
Ausstattung der Grenzübergänge mit entsprechenden Kontrollsystemen erst Anfang 2006 und wird bis 2008 andauern
(vgl. Kapitel
3.2). Das bedeutet, selbst wenn die Biometrischen Systeme in der Praxis unzuverlässig arbeiten sollten, wird dies anfangs nur wenige
Reisende betreffen und die Behörden können entsprechend reagieren. Also entweder die Systeme nachbessern oder im ungünstigsten
Fall zeitweise auf biometrische Kontrollen verzichten. 
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