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Die FRR liegt laut [UKPS 2005 S.10] bei ca. 4% und laut [BIOPII 2005 S.164] zwischen 2% und 25% bei einer FAR von 0,1%. Die
große Schwankung bei der BioPII Studie liegt daran, dass dort zwischen Wenig- und Vielnutzern unterschieden wurde. Während
Nutzer, die häufig über die Iris identifiziert wurden (mehr als 120 Betätigungen), eine niedrige Falschrückweisung auswiesen, wurden
Nutzer mit wenig Kontakt (weniger als 10 Betätigungen) häufiger als falsch zurückgewiesen [BIOPII 2005 S.12+167]. Dies deckt sich
mit der Aussage der BioPII Studie, dass die Iriserfassungs- und Erkennungssysteme verbesserungsfähig bzgl. ihrer
Benutzerfreundlichkeit seien. Es sei davon auszugehen, dass die Erkennungsleistung sich bei Wenignutzern stark verbessern werde,
wenn die Benutzerfreundlichkeit der Systeme erhöht werde [BIOPII 2005 S.13].
Mit der schlechten Benutzerführung lässt sich auch die sehr hohe Failure To Enroll Rate von 10% erklären [UKPS 2005 S.9]. Die
Erfassungsgeräte gaben teilweise kein Feedback bei einem Fehlschlag, und stark Sehgeschädigte konnten ohne ihre Sehhilfe einen
Punkt nicht fixieren, dessen Fixierung für ein erfolgreiches Enrolment nötig gewesen wäre [BIOPII 2005 S.94] & [UKPS 2005].
Zudem konnten Personen, die kleiner als 1,55m waren, schwer bis gar nicht enrolt werden, da auf Grund der Bauweise der Testsysteme
die Kamera die Iris dieser Personen nicht erfassen konnte [BIOPII 2005 S.94].
Die Erkennungsleistung scheint vom Geschlecht unabhängig zu sein [UKPS 2005 S.245]. Eine Abhängigkeit beim Alter dagegen
konnte festgestellt werden. So sinkt die Erkennungsleistung bei Personen unter 20 Jahren und über 50 Jahren merklich ab [UKPS 2005
S.244] & [BIOPII 2005 S.127]. Bei operativ Arbeitenden ist die Erkennungsleistung schlechter als bei administrativ Tätigen [BIOPII
2005 S.128].
Gegen die Verwendung der Iris als biometrisches Merkmal sprechen Akzeptanzprobleme [BIOPII 2005] & [UKPS 2005]. Durch einen
Irisscan könnten theoretisch gesundheitliche Informationen erfasst werden. Inwieweit diese Daten jedoch für wissenschaftlich fundierte
Diagnosen verwertbar wären, gilt als ungewiss [AOK 2005], [AETNA 2005]. 
4.3.6 Speicherung der biometrischen Daten
Üblicherweise werden zur biometrischen Erkennung so genannte Templates eingesetzt [BIOPII 2005]. Diese werden aus den Bildern,
den so genannten Rohdaten, der biometrischen Merkmale erzeugt. Für die Erzeugung dieser Templates gibt es keine verbindlichen
Standards, sodass Hersteller von Lesegeräten unterschiedliche Templates verwenden, die zueinander weitgehend inkompatibel
sind.
Damit der elektronische Reisepass jedoch von allen Ländern mit verschiedenen Lesegeräten gelesen werden kann, empfiehlt die ICAO
die Verwendung von Rohdaten anstelle von proprietären Templates [ICAO 2004a S.17]. Templates können für nationale Zwecke
zusätzlich auf dem RF-Chip gespeichert werden. Da normale digitale Bilder unter Umständen eine sehr hohe Speicherkapazität
benötigen, hat die ICAO dazu Untersuchungen durchgeführt mit welcher Bildgröße welche Ergebnisse bei der biometrischen
Erkennung erzielt werden können [ICAO 2004f] & [ICAO 2004g]. Abbildung 4.3.6a zeigt die Erkennungsleistung der
Gesichtserkennung bei JPEG-komprimierten Bildern in Abhängigkeit von der Bildgröße.
Die ICAO kommt zu dem Schluss, dass ein
Bild des Gesichts mit der Breite 420 Pixel und der Höhe 525 Pixel im JPEG-Format mit einer Dateigröße zwischen 15 und 20KB, ein
optimales Verhältnis zwischen Speicherbedarf und Erkennungsleistung darstellt [ICAO 2004h S.31] & [ICAO 2004d S.36]. Soll ein
Passfoto, auf welchem die Gesichtshöhe 25mm beträgt, eingescannt werden, empfiehlt die ICAO eine Auflösung von 300dpi [ICAO
2004h S.31].
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