Abbildung 4.3.6a, Übernommen aus [ICAO 2004f S.14]
Durch die unterschiedliche Kompressionsrate beim JPEG-Format kann es bei gleichem Kompressionsfaktor allerdings zu sehr
unterschiedlichen Dateigrößen kommen. Das BSI hat in seiner Studie BioPII mit Gesichtsbildern gearbeitet, die eine durchschnittliche
Größe von 13,6KB erreichten [BIOPII 2005 S.30]. Die minimale Dateigröße betrug allerdings nur 9,7KB, die maximale lag bei
25,9KB.
Um das Bild einer Iris zu speichern, empfiehlt die ICAO eine Dateigröße von 30KB und für einen Finger 10KB [ICAO 2004d S.32].
Das BSI kommt für das Irisbild auf etwas höhere Werte. So betrug die durchschnittliche Größe zweier Irisbilder 100,6KB [BIOPII
2005 S.34]. Die durchschnittliche Dateigröße von zwei Fingerabdrücken betrug 21,4KB [BIOPII 2005 S.32].
Aus diesen Ergebnissen resultierend empfiehlt die ICAO eine Mindestspeicherkapazität von 32KB für die RF-Chips, sofern lediglich
das Gesichtsbild zzgl. weiterer nicht-biometrischer Informationen gespeichert werden soll [ICAO 2004d S.36]. Sollen zwei
Fingerabdrücke gespeichert werden, sei eine Speicherkapazität von mindestens 64KB notwendig.
Dementsprechend sieht die Bundesdruckerei vor, für die Einführung des ePasses Chips mit Speicherkapazitäten zwischen 32KB und
72KB zu verwenden [BDR 2005 S.6].
4.3.7 Zusammenfassung
Die Entscheidung der ICAO, das Gesichtsbild als erstes und einzig verpflichtendes biometrisches Merkmal in den ePass aufzunehmen,
scheint nachvollziehbar. Das Gesicht kann bei praktisch jeder Person enrolt werden. Das Enrolment ist verhältnismäßig günstig.
Zudem hat sich das Gesichtsbild als Foto im Reisepass bereits bewährt und es ist mit einer hohen Akzeptanz zu rechnen. Die
Erkennungsraten sind allerdings mäßig.
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